Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Änderungen zur Heizungsprüfung und dem hydraulischen Abgleich:
Heizungsprüfung
Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. In der Heizungsprüfung ist zu prüfen,
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz § 60b (Link hierzu: Gesetze-im-Internet).
hydraulischer Abgleich
Es gibt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz keine allgemeine Pflicht für einen hydraulischen Abgleich.Eine Pflicht betrifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten.Das bezieht sich auf alle neu eingebauten Anlagen,mit Wasser als Wärmeträger.
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz § 60c (Link hierzu: Gesetze-im-Internet)
Wenn Sie jedoch Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen möchten, sollten Eigentümer kleiner Gebäude die Maßnahme nicht ignorieren.Für die BAFA-Heizungsoptimierung ist der fachgerechte Abgleich Bestandteil der Fördervoraussetzungen.Wer einen Zuschuss beantragt, muss also die Förderregeln erfüllen, auch wenn das Gebäude nicht unter eine allgemeine gesetzliche Pflicht fällt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Quelle:Youtube- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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