Die Bundesregierung verpflichtet Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen zu einer einmaligen Überprüfung ihrer Anlage bis zum 15. September 2024.
Der einmalige Heizungscheck ist nicht Bestandteil einer widerkehrenden Heizungswartung!!!
Pflicht zur Optimierung der Gasheizung
Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Heizung mangelhaft ist oder zu viel Energie verbraucht, sind Sie verpflichtet, sie zu optimieren. Darunter fällt beispielsweise der Austausch ineffizienter Heizungspumpen oder die Dämmung der Heizungsrohre.
Termine für den Heizungs-Check und dem hydraulischen Abgleich:
-Heizungs-Check inklusive Umsetzung der erforderlichen Optimierungsmaßnahmen bis zum 15. September 2024
-Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser ab zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023
-Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024
Quelle:Vaillant
Heizkessel die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind,stehen dem Aus bevor. Verantwortlich dafür ist das neue Gebäudeenergiegesetz,welches den Weiterbetrieb nach 30 Jahren verbietet.Betroffen sind derzeit Heizungsanlagen die vor 1991 eingebaut wurden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Quelle:Youtube- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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